Voraussetzung für die Nutzung von Fahrzeugen aus dem Carsharing-Projekt der WeilerMobil ist, dass
1. der Nutzer eine für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt und eine Kopie dessen an die Genossenschaft aushändigt.
2. sich der Fahrer bei WeilerMobil angemeldet hat
3. der Nutzungsberechtigte die Nutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung durch Unterschrift anerkannt hat.
4. das genutzte Fahrzeug für den Nutzungszeitraum gebucht ist.
Die entsprechenden Nutzungsordnungen für Privatpersonen finden sie an dieser Stelle zum Download.
Bitte lassen sie uns diese unterschrieben zukommen, so dass wir Sie für das Angebot der WeilerMobil freischalten können.
Eine Nutzungsordnung für Unternehmen erhalten sie zudem auf Nachfrage im Büro der WeilerWärme.
Nutzungsordnung zum Herunterladen und Ausdrucken